In ihrer polizeilichen Einvernahme gab sie weiter an, dass von K.________ ein Fahrzeug herangefahren sei, dieses aber weit weg gewesen sei. Von rechts sei ein weisser Lieferwagen herangefahren. Da sie geschätzt habe, dass dieser weit genug entfernt sei und nicht bremsen müsse, habe sie entschieden, die Strasse zu überqueren. Nach dem Betreten des Fussgängerstreifens habe sie nicht mehr «nach dem Lieferwagen geschaut» (pag. 13). In ihrer Einvernahme vor der Vorinstanz führte sie aus, dass sie nach rechts geschaut und einen weissen Transporter/Lieferwagen habe heranfahren sehen