Er sei aber aufmerksam gewesen und sei nach einer gewissen Zeit – 3 bis 4 Sekunden – weitergefahren. Sie habe ja auch ein anderes Auto durchgelassen (pag. 228, Z. 30 ff.). An der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte zusammenfassend an, er habe gesehen, wie sie am Strassenrand mit ihrem Mantel und der Kapuze oben sowie leicht nach vorne gebückt gestanden sei (pag. 396, Z. 18 f. und Z. 27). Sie habe nach links und dann in seine Richtung geschaut und sei dann stehengeblieben, weil sie gewartet habe, um gemäss ihrer Angabe das Auto auf ihrer Seite passieren zu lassen (pag. 396, Z. 19 ff.).