So führte er aus, dass er von Weitem eine dunkel gekleidete Person am linken Strassenrand habe stehen sehen. Diese habe nach links geschaut und dabei zum Teil ihren Oberkörper nach links gedreht. Danach habe sie eine Rückwärtsbewegung nach rechts gemacht und nach rechts geschaut. Sie habe ein Auto von links durchfahren lassen (pag. 227, Z. 1 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab er an, die Fussgängerin ziemlich früh bemerkt zu haben (pag. 396, Z. 14). Er habe gesehen, wie sie am Strassenrand mit ihrem Mantel und der Kapuze oben sowie leicht nach vorne gebückt gestanden habe (pag. 396, Z. 18 f. und Z. 27).