160, dort auch Foto) und dieser aufgrund der herrschenden Verhältnisse nicht schneller als mit 10 km/h befahren werden könne sowie der Mercedes nur eine Achse angetrieben habe, werde bezweifelt, dass der Beschuldigte zum Reaktionszeitpunkt eine Geschwindigkeit von 45-49 km/h erreicht habe (pag. 158; pag. 167 Ziff. 3.6). Auf Nachfrage führten die Gutachter im Zusatzgutachten vom 11. März 2022 aus, dass, wenn man einige Werte zum Betriebsgewicht und zur Lastverteilung etc. annehme, eine Beschleunigung nach dem Kreisel auf 45-49 km/h möglich sei (Zusatzgutachten der D.________: