24 2022: pag. 365 Ziff. 2). Wie die Beweiswürdigung zeigt (siehe oben E. 4.4.), ist die Annahme einer schneebedeckten (und nicht vereisten) Fahrbahn richtig. Zur Frage der Vermeidbarkeit der Kollision führten die Gutachter der D.________ die Berechnungen so aus, dass das Fahrzeug des Beschuldigten mit seiner Front 0.5 m vor dem Kollisionspunkt zum Stillstand gekommen wäre. Das Gutachten der D._______