Der Beschuldigte gab in seiner polizeilichen Einvernahme an, wegen der Witterungsverhältnisse mit einer Geschwindigkeit ca. 30-35 km/h gefahren zu sein (pag. 7). Nachdem die Fussgängerin überraschend losgelaufen sei, habe er sofort eine Vollbremsung eingeleitet, habe aber gleich gemerkt, dass sein Lieferwagen nicht gebremst habe, sondern gerutscht sei, dies trotz ABS. Ca. 2 m vor der Fussgängerin habe er gemerkt, dass er nicht anhalten könne. Damit er sie nicht überfahre, habe er sein Fahrzeug in der Folge nach rechts gelenkt (pag. 7 und 9).