Ob sich dies vor oder nach der Kollision mit der Fussgängerin ereignete, kann mit Blick auf den Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 1. Juli 2021 offenbleiben. Aufgrund der Aussagen des Beschuldigten, wonach er die Fussgängerin mit dem linken Seitenspiegel seines Lieferwagens am Kopf getroffen und evtl. mit der vorderen, linken Stossstangenecke am Bein oder Knie gestreift habe (pag. 7), und aufgrund der Fotos des UTD, wonach der linke Seitenspiegel nach innen geklappt ist, geht die Kammer beweiswürdigungsmässig davon aus, dass der Beschuldigte die Fussgängerin mit seinem linken Seitenspiegel am Kopf getroffen hat.