___ nicht. Dass er zuerst mit der Fussgängerin und danach mit den Steinen kollidiert ist, gab der Beschuldigte in seiner polizeilichen Einvernahme an (pag. 7). Dass er während des Ausweichmanövers mit den beiden Steinen kollidierte, ist unbestritten. Ob sich dies vor oder nach der Kollision mit der Fussgängerin ereignete, kann mit Blick auf den Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 1. Juli 2021 offenbleiben.