21 Die vom UTD beschriebenen Wischspuren auf der linken Seite am Fahrzeug seien auf den Fotos des UTD nicht ersichtlich. Dass der linke Aussenspiegel des Fahrzeugs des Beschuldigten nach hinten geklappt sei, sei ein klares Indiz für ein linksseitiges Abgleiten der Fussgängerin. Demnach sei der Mercedes mit der linken Frontpartie mit der Fussgängerin kollidiert (D.________-Gutachten: pag. 162 Ziff. 2.7.1.; pag. 164 Ziff. 3.2). Den Darstellungen auf pag.