3.6 und Tab. 2 Zusammenfassung der präkollisionären Vorgänge) zu Beginn des zweitletzten Fussgängerstreifens (pag. 164 Ziff. 3.3 und Abb. 10 auf pag. 165). Wegen des Steins am Ende des Fussgängerstreifens trafen die Gutachter die Annahme, dass die Kollision eher zu Beginn oder am Ende des grünen Bereichs geschehen sei, da davon ausgegangen werde, dass die Fussgängerin nach vorne geschaut und den Stein gesehen und somit entweder links oder rechts am Stein habe vorbeigehen wollen (pag. 164 Ziff. 3.3; pag. 170 Ziff. 4.2). Bei der Minimalvariante sei das Fahrzeug zuerst mit dem ersten Stein und erst danach mit der Fussgängerin und in der Folge mit dem zweiten Stein kollidiert.