229, Z. 40 ff.). An der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte zusammenfassend an, er sei an der Stange und an der grossen Laterne vorbeigefahren, gerade auf den Stein (pag. 395, Z. 36 f.). Er habe sie mit seinem linken Aussenspiegel erwischt (pag. 396, Z. 9 f.). Mit dem Vorderteil des Autos sei er an ihr vorbeigekommen (pag. 401, Z. 2 f.).