414). Der Beschuldigte gab in seiner polizeilichen Einvernahme hierzu an, mit dem linken Seitenspiegel seines Lieferwagens habe er den Kopf der Fussgängerin und sie evtl. mit der vorderen, linken Stossstangenecke am Bein oder Knie gestreift und er sei danach mit den Steinen kollidiert (pag. 7). Als er die Fussgängerin mit dem Seitenspiegel gestreift habe, sei die Fussgängerin schon in der Mitte des Fussgängerstreifens, eher schon auf seiner Strassenseite gewesen. Genau könne er es nicht sagen (pag. 9).