15) gestützt. Jedoch wiesen die Gutachter der D.________ zu Recht darauf hin (pag. 365 Ziff. 2), dass die Polizisten im Unfallaufnahmeprotokoll darauf verzichtet hätten, den Strassenzustand mit dem Code 525 «vereist» zu markieren (pag. 4). Auch gegenüber den Polizisten des UTD gab der Einsatzleiter eine schneebedeckte und rutschige Strasse, nicht aber eine vereiste Strasse an (pag. 24 «Einleitung»). Gegen eine vereiste Fahrbahn sprechen ebenfalls die vom UTD ab 11.55 Uhr (also rund 1 ¾ Stunde später) aufgenommenen Fotos, die keine Eisbildung auf den Strassen zeigen, was aber bei einer Temperatur von -2°Celsius und der kurzen vergangenen Zeit zu erwarten wäre.