Es wäre aber zu erwarten, dass der Beschuldigte in seiner polizeilichen Einvernahme explizit darauf hingewiesen hätte, dass er nicht gewusst und nicht bemerkt habe, dass dort ein Fussgängerstreifen sei, wenn dies tatsächlich der Fall gewesen wäre. Der Beschuldigte sagte auch nichts davon, dass er die Beschilderung des Fussgängerstreifens wegen des Schneefalls nicht gesehen habe. Diesen Einwand machte auch sein damaliger Rechtsanwalt im ersten Einspracheschreiben nicht (pag. 88 f.). Erst, nachdem ihn die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 26. Juli 2021 (pag.