Der Fussgängerstreifen war nicht zu sehen, da er vom Schnee bedeckt war.». Ähnliche Aussagen machte er anlässlich der Berufungsverhandlung: Es sei im Zeitpunkt des Unfalls keinen Fussgängerstreifen da gewesen; es sei alles zugeschneit gewesen (pag. 397, Z. 5 f.). Er habe den Fussgängerstreifen erst gesehen, als er die Fussgängerin «ein bisschen herausgehoben» habe (pag. 397, Z. 15 f.). Seinen polizeilichen Aussagen lässt sich aber nicht entnehmen, dass er erst zum Schluss gemerkt hat, dass dort ein Fussgängerstreifen sei.