Die explizite Aussage, dass er wegen des Schnees nicht habe erkennen können, dass dort ein Fussgängerstreifen sei, brachte erstmals sein damaliger Rechtsanwalt im Einspracheschreiben vom 13. Juli 2021 vor (pag. 88 f.). Der Beschuldigte gab anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hierzu an, dass er bei der Polizei zwar von einem Fussgängerstreifen gesprochen habe, jedoch nicht habe sehen können, dass dort ein Fussgängerstreifen sei (pag. 228, Z. 4 ff.): «Wir haben vom Unfall gesprochen und was vorgefallen ist. Wir haben erst zum Schluss gemerkt, dass ein Fussgängerstreifen dort war. Der Fussgängerstreifen war nicht zu sehen, da er vom Schnee bedeckt war.».