Sie habe die Kapuze oben gehabt (pag. 9). Diese letzte Aussage des Beschuldigten kann also auch so verstanden werden, dass er nicht genau sagen könne, wo die Fussgängerin angefahren wurde, weil die Streifen des Fussgängerstreifens auf dem Boden nicht mehr ersichtlich waren. Die explizite Aussage, dass er wegen des Schnees nicht habe erkennen können, dass dort ein Fussgängerstreifen sei, brachte erstmals sein damaliger Rechtsanwalt im Einspracheschreiben vom 13. Juli 2021 vor (pag.