226, Z. 37 ff.) ortsunkundig ist, nie aus, dass er nicht gewusst habe, dass dort ein Fussgängerstreifen sei. Seine Aussage am Schluss der Einvernahme, wonach man den Fussgängerstreifen wegen des Schnees gar nicht mehr gesehen habe, erfolgte anschliessend an die Aussage, dass die Fussgängerin bereits ca. in der Mitte des Fussgängerstreifens, eher schon in seiner Strassenseite gewesen sei, als er sie mit seinem Fahrzeug gestreift habe. Er könne dies nicht genau sagen. Sie habe die Kapuze oben gehabt (pag.