7 und 9) gesprochen hat und auch aussagte, dass er davon ausgegangen sei, dass ihn die Fussgängerin aufgrund der Witterung durchfahren liesse (pag. 7). Letztere Aussage ergibt, wie bereits ausgeführt (vgl. E. 4.2.), wenig Sinn, wenn er vom Fussgängerstreifen nichts gewusst hätte. Weiter sagte er in dieser Einvernahme, obwohl er gemäss eigenen Aussagen (pag. 226, Z. 37 ff.) ortsunkundig ist, nie aus, dass er nicht gewusst habe, dass dort ein Fussgängerstreifen sei.