17 zuvor einsetzenden Schneefalls schneebedeckt waren, zu Gunsten des Beschuldigten davon aus, dass die Streifen des Fussgängerstreifens auf dem Boden zum Unfallzeitpunkt nicht oder kaum mehr sichtbar waren. Der Vorinstanz ist aber diesbezüglich zu folgen, dass der Beschuldigte in seiner polizeilichen Einvernahme wiederholt von sich aus vom Fussgängerstreifen (pag. 7 und 9) gesprochen hat und auch aussagte, dass er davon ausgegangen sei, dass ihn die Fussgängerin aufgrund der Witterung durchfahren liesse (pag.