Gestützt darauf und gestützt auf die vom UTD erstellten Fotos, die zeigen, dass der Untergrund abseits der Strassen mehrheitlich schneebedeckt war (pag. 27 ff.), geht die Kammer davon aus, dass die Strassen zum Unfallzeitpunkt aufgrund des Schneefalls schneebedeckt waren. Da die Bilder des UTD eher auf frisch gefallenen Schnee hindeuten (pag. 27 ff.), die Fussgängerin aussagte, es habe gerade anzusetzen begonnen (pag. 224, Z. 9 ff.), und weil der Beschuldigte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung selber von «unberührtem» Schnee sprach (pag. 231, Z. 33 f.), geht die Kammer davon aus, dass der Schneefall erst kurz vor dem Unfall einsetzte.