16 Die Aussagen des Beschuldigten und der Fussgängerin stimmen insoweit überein, als sie beide davon sprechen, dass es geschneit habe, wobei der Beschuldigte von starkem und die Fussgängerin von mittelstarkem Schneefall spricht. Keiner der beiden machte aber geltend, sie hätten einander wegen des Schneefalls nicht oder nicht gut gesehen. Gestützt auf die Angaben im Unfallaufnahmeprotokoll (pag. 3 f.; pag. 15) wird davon ausgegangen, dass es zum Zeitpunkt des Unfalls so schneite, dass der Schnee innert kurzer Zeit ansetzen konnte.