Die Gutachter rechneten anders als die Mitarbeiter des UTD mit einer Bremsverzögerung von 2 m/s2 bis zu 3 m/s2 (pag. 167). In Beantwortung der Ergänzungsfragen des Obergerichts des Kantons Bern vom 23. Dezember 2022 erklärten die Gutachter hierzu, dass sie von einer schneebedeckten, nicht aber vereisten Fahrbahn ausgegangen seien, weil im Unfallaufnahmeprotokoll der Polizei nur der Code für «schneebedeckt», nicht aber derjenige für «vereist» angekreuzt worden sei. Zudem zeigten die Fotos des UTD, dass die Fahrbahn um 11.55 Uhr teilweise Schneematsch gehabt habe. Weiter sei eine grossflächig vereiste Fahrbahn im Mittelland äusserst selten (pag. 365 Ziff. 2).