Weiter sind auf den Fotos sowohl der Fussgängerstreifen als auch die Beschilderung dazu gut sichtbar (pag. 27, pag. 30 ff.). Vom Einsatzleiter erhielten die Polizisten des UTD die Angabe, dass die Strasse zum Unfallzeitpunkt schneebedeckt und rutschig gewesen sei (pag. 24 «Einleitung»). Bei ihren Berechnungen gingen die Polizisten des UTD von einer vereisten Fahrbahn und einer Verzögerung des Anhalteweges von 1.5 m/s2 aus (pag. 25 «Berechnungen»). Das bei der D.________ eingeholte Gutachten vom 17. Februar 2022 ging gemäss Polizeirapport ebenfalls davon aus, dass der Strassenbelag schneebedeckt war (pag.