15 Die Fussgängerin gab in ihrer polizeilichen Einvernahme am 27. Januar 2021 an, sie wisse nicht mehr, wie stark die Strasse verschneit gewesen sei und ob der Fussgängerstreifen zu sehen gewesen sei (pag. 13). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. März 2022 führte die Fussgängerin aus, es habe geschneit und der Schneefall sei mittelstark gewesen. Es habe gerade anzusetzen begonnen, die Strasse habe noch durchgeschimmert (pag. 224, Z. 9 ff.). Wenn es stark geschneit hätte, hätte sie das Auto nicht gesehen (pag. 224, Z. 22).