401, Z. 40 f.). Auf Vorhalt seiner Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, wonach es unberührter Schnee gewesen sei, sagte er aus, er habe damit gemeint, dass kein Schneepflug und kein Streufahrzeug durchgefahren seien (pag. 402, Z. 3 ff.). Er sei, währenddem die Fussgängerin die Strasse überquert habe, die ganze Zeit am Rutschen gewesen (pag. 402, Z. 25 ff.).