229, Z. 3 ff.; pag. 232, Z. 3 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung sprach der Beschuldigte zusammenfassend von sehr starkem Schneefall und davon, dass die Strasse komplett schneebedeckt gewesen sei (pag. 393, Z. 42 ff.). Es sei nicht der ganze Boden mit Glatteis bedeckt gewesen, sondern nur die Fahrspur, auf der die Autos unterwegs gewesen seien, weil der frischfallende Schnee durch die Reifen plattgedrückt gewesen sei und sich so Eis gebildet habe (pag. 394, Z. 3 ff.). Der Schneefall habe kurz zuvor eingesetzt, bei der Anfahrt nach Langenthal von der Autobahn her; es seien vielleicht 10 Minuten oder eine Viertelstunde gewesen.