226, Z. 45 ff.; pag. 231, Z. 33 f.). Der Schneefall habe seines Erachtens 5 Minuten nach dem Unfall aufgehört, jedoch habe er damals kein Zeitgefühl mehr gehabt (pag. 228, Z. 10 f.). Der Beschuldigte führte weiter aus, er habe zwar in der polizeilichen Einvernahme vom Fussgängerstreifen gesprochen, sie hätten aber erst zum Schluss bemerkt, dass dort ein Fussgängerstreifen sei. Dieser sei nicht zu sehen gewesen, da er vom Schnee bedeckt gewesen sei (pag. 228, Z. 4 ff.). Auch die Beschilderung des Fussgängerstreifens sei wegen des starken Schneefalls nicht zu sehen gewesen. Für ihn habe es keine Anzeichen gegeben, dass dort ein Fussgängerstreifen sei (pag. 229, Z. 3 ff.;