14 Anlässlich der Einvernahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. März 2022 bestätigte er die schwierigen Strassen- und Witterungsverhältnisse. So gab er an, dass an diesem Tag Glatteis und starker Schneefall geherrscht habe und die Strassen schneebedeckt gewesen seien (pag. 226, Z. 45 f.; pag. 231, Z. 29 f.). Sein Fahrzeug habe bei der Vollbremsung nicht verlangsamt, sondern sei wegen des Glatteises gerutscht (pag. 227, Z. 11 ff.). Es habe ca. 4-5 cm unberührten Schnee auf der Strasse gehabt. Der Bordstein und die Strasse seien komplett weiss gewesen (pag. 226, Z. 45 ff.;