13 2. Aufgrund des bekannten Kollisionspunkts kann man danach den Ort festlegen, ab welchem der Beschuldigte reagierte (Kollisionspunkt minus errechnete benötigte Strecke gemäss Ziffer 1). 3. Welche Strecke legte die Fussgängerin in der Zeit zurück, die der Beschuldigte gemäss Ziffer 1 benötigte, um von der Ausgangsgeschwindigkeit auf die Kollisionsgeschwindigkeit herunterzubremsen? Die so errechnete Strecke kann man vom bekannten Kollisionspunkt abziehen.