12 Bremsverzögerung von 0.5-1.5 m/s2 gerechnet worden sei (vgl. pag. 255 f.; pag. 341; pag. 406). Andererseits berücksichtigten die Gutachter nicht, dass die Fussgängerin später losgelaufen sei, da sie gemäss ihren Aussagen nochmals nach links geschaut habe, bevor sie losgelaufen sei. Dies mache eine zeitliche Verzögerung zur Berechnung der Gutachten von 3-5 Sekunden aus (pag.