Hinzu komme vor einer allfälligen Wiederzulassung, dass er sich gegebenenfalls einer verkehrspsychologischen Fahreignungsuntersuchung zu unterziehen habe. Auch die damalige Verteidigung betonte die Erheblichkeit dieser Folgen für den Beschuldigten (pag. 95 f.). 4.3 Vorbemerkungen zum D.________-Gutachten Die Verteidigung des Beschuldigten machte wiederholt geltend, die Ergebnisse des D.________-Gutachtens vom 17. Februar 2022 (pag. 157 ff.) und des Zusatzgutachtens vom 11. März 2022 (pag.