mit Vorsicht zu geniessen und zusammen mit den weiteren Beweismitteln zu würdigen. So ist für sein späteres Aussageverhalten wohl das Schreiben des Strassen- verkehrs- und Schifffahrtsamts vom 30. März 2021 (pag. 97) ausschlaggebend, wonach ihm die Aberkennung des Rechts, von seinem ausländischen Führerausweis in der Schweiz Gebrauch zu machen, für unbestimmte Zeit, mindestens aber für zwei Jahre, drohe. Hinzu komme vor einer allfälligen Wiederzulassung, dass er sich gegebenenfalls einer verkehrspsychologischen Fahreignungsuntersuchung zu unterziehen habe.