397, Z. 1 ff.). Dass er die Hinweissignale «Fussgängerstreifen» nicht gesehen und auch nicht gewusst habe, dass dort ein Fussgängerstreifen sei, sagte der Beschuldigte aber in seiner polizeilichen Einvernahme noch nicht aus. Auch seine tatnahe Aussage, wonach er dachte, die Fussgängerin würde ihn wegen der Witterung durchfahren lassen (pag. 7), ergibt wenig Sinn, wenn er vom Fussgängerstreifen nichts gewusst hätte. Diesfalls wäre sodann zu erwarten gewesen, dass er bereits gegenüber der Polizei angegeben hätte, keine Ahnung von einem Fussgängerstreifen zu haben.