228, Z. 41 ff.). Oder wenn er auf die Frage, ob in Deutschland ein Vortrittsrecht für Fussgänger auf Fussgängerstreifen gelte, antwortet, dass er sich im Internet informiert habe. Es sei so, dass ein Fussgänger gegebenenfalls ein Handzeichen machen und Blickkontakt mit dem Autofahrer aufnehmen müsse (pag. 227, Z. 45 f.; pag. 228, Z. 1 ff.). Die Aussage, dass sich jemand, der von Berufes wegen viel Auto fährt, noch darüber informieren muss, welche Vortrittsregelungen bei einem Fussgängerstreifen gelten, ist wenig glaubhaft.