Insbesondere die Aussagen an der Hauptverhandlung waren entsprechend zielgerichtet, ausweichend, übertreibend und von etlichen Schutzbehauptungen gespickt. Dies ist auch erklärbar, dürfte dem Beschuldigten doch bereits nach dem Unfall und eben insbesondere danach klargeworden sein, was für schwere Konsequenzen das Ganze für ihn haben wird.