Schliesslich hat der Beschuldigte am Ende der Befragung noch nachgeschoben, dass man den Fussgängerstreifen aufgrund des Schneefalls gar nicht gesehen habe. Bei der letzten Aussage dürfte dem Beschuldigten klargeworden sein, dass er sich in einer für ihn schwierigen Situation befand, zumal er unbestrittenermassen eine Fussgängerin auf dem Fussgängerstreifen angefahren hatte.