Es ist nachvollziehbar, dass sich die Geschädigte nicht mehr vollumfänglich an alles erinnern konnte oder Sachen infolge Zeitablauf etwas anders in Erinnerung hatte. Dies umso mehr, als sie nach dem Unfall unter Schock stand und medizinisch versorgt werden musste. Ihre Aussagen waren jedoch stets vorsichtig und im Kern auch konstant. Zudem hat sie freimütig auf alle Fragen geantwortet. Sie hat den Beschuldigten ausserdem nicht übermässig belastet und hat weder einen Strafantrag gegen den Beschuldigten gestellt noch eine Zivilforderung geltend gemacht und somit kein Eigeninteresse am Ausgang des Verfahrens.