___ von der Polizei durchgeführt (p. 13). Die damaligen Aussagen der Geschädigten waren nachvollziehbarerweise eher rudimentär, war sie doch verletzt und stand vermutlich noch unter Schock, weshalb man sie nicht noch mehr unter Druck setzen und lange befragen wollte. Die zweite Einvernahme der Geschädigten fand erst anlässlich der Hauptverhandlung vom 16.03.2022 vor Gericht statt und erfolgte damit mehr als ein Jahr nach dem Unfall (p. 219 ff.). Es ist nachvollziehbar, dass sich die Geschädigte nicht mehr vollumfänglich an alles erinnern konnte oder Sachen infolge Zeitablauf etwas anders in Erinnerung hatte.