Der Beschuldigte selber wurde zu den ihm gemachten Vorwürfen insgesamt drei Mal einvernommen: am Unfalltag, d.h. am 27. Januar 2021, durch die Polizei (pag. 7), am 16. März 2022 anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 225 ff.) und am 11. August 2023 vor Obergericht (pag. 389 ff.). Die Fussgängerin wurde ebenfalls am Unfalltag, somit am 27. Januar 2021, polizeilich einvernommen (pag. 9). Zudem sagte sie anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus (pag. 219 ff.). Auf den Inhalt der einzelnen Beweismittel wird – soweit von Relevanz – direkt im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung hiernach eingegangen.