8 Bestritten bzw. beweismässig zu eruieren sind die zum Unfallzeitpunkt vorherrschenden Strassen- und Witterungsverhältnisse (Aussagen des Beschuldigten: pag. 7; pag. 226, Z. 45 f.; pag. 227 Z. 12 f.; pag. 231, Z. 29 ff.; Beweisantrag der Verteidigung: pag. 126; Parteivorträge der Verteidigung: pag. 255 f. und pag. 406; Berufungsbegründung: pag.