227, Z. 15 ff.), gestützt auf die Fotodokumentation des Unfalltechnischen Dienstes (nachfolgend: UTD; pag. 34 f.; pag. 39 ff.) sowie gestützt auf den beim Lieferwagen festgestellten Sachschaden (Vorderachse gebrochen, Front eingedrückt: pag. 6) und den Schaden zum Nachteil des Kantons Bern und der Stadt Langenthal (pag. 15), dass der Beschuldigte als Folge seines Ausweichmanövers nach rechts in zwei Steinbrocken fuhr, die sich auf der Trottoirseite der Fahrbahn des Beschuldigten befanden, und diese durch den Aufprall verschoben wurden.