2. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 1. Juli 2021 eine einfache Verkehrsregelverletzung, angeblich mehrfach begangen am 27. Januar 2021 in C.________, wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse und dadurch Nichtbelassens des Vortritts gegenüber einer Passantin auf einem Fussgängerstreifen, durch folgendes Vorgehen vorgeworfen (pag. 78): Der Beschuldigte lenkte einen Lieferwagen mit Anhänger auf der F.________, vom Zentrum C.________ herkommend in Richtung G.________, wobei er es unterliess, die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte zu tragen.