Das erstinstanzliche Urteil ist insoweit in Rechtskraft erwachsen, als der Beschuldigte wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch Nichttragen der Sicherheitsgurte schuldig gesprochen wurde. Rechtskräftig ist weiter die dafür ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 60.00. Nicht rechtskräftig und damit zu überprüfen sind der Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung und die dafür ausgefällte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 100.00, bedingt ausgesprochen mit einer Probezeit von 4 Jahren, sowie die Verbindungsbusse von CHF 2'000.00. Ebenfalls nicht rechtskräftig ist die Auflage der Verfahrenskosten an den Beschuldigten.