6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Gemäss der Berufungserklärung vom 20. Oktober 2022 (pag. 339 ff.) wurde das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten. Mit Blick auf die anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gestellten Anträge, wonach für die einfache Verkehrsregelverletzung durch Nichttragen der Sicherheitsgurte ein Schuldspruch verlangt wurde (pag. 257 f.), wurde der Beschuldigte im Rahmen der Berufungsverhandlung vorfrageweise nach dem Umfang der Berufung gefragt. Der Beschuldigte