5. Telefonische Urteilseröffnung Der Beschuldigte verzichtete auf Anfrage der Vorsitzenden auf eine mündliche Eröffnung des Urteils und erklärte sich mit der telefonischen Bekanntgabe des Urteils an seinen Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, einverstanden. Rechtsanwalt B.________ wurde am 14. August 2023 um 14:10 Uhr durch die Gerichtsschreiberin telefonisch über den Ausgang des Verfahrens informiert (pag. 408).