2. Der Beschuldigte sei wegen der einfachen Verkehrsregelverletzung wegen Nichttragens der Sicherheitsgurte schuldig zu sprechen und mit der Ordnungsbusse von CHF 60.00 zu bestrafen. 3. Die geleistete Sicherheitsleistung von CHF 700.00 sei dem Beschuldigten im Umfang von CHF 640.00 zurückzuerstatten. 4. Dem Beschuldigten seien die Parteikosten zzgl. Auslagen und 7.7% MwSt. des Vorverfahrens, des erstinstanzlichen und des Berufungsverfahrens zu entschädigen. Die definitive Honorarnote seitens der Verteidigung sei einzuholen. 5. Die Verfahrenskosten seien vom Staat zu tragen.