namens und auftrags des Beschuldigten den Antrag, es sei ein Obergutachten zu erstellen, welches die Aussagen von E.________ (nachfolgend: die Fussgängerin) anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung sowie die Witterungsverhältnisse berücksichtige (pag. 404). Die Kammer beschloss, diesen Beweisantrag abzuweisen. Die Vorsitzende eröffnete und begründete diesen Beschluss anlässlich der Berufungsverhandlung mündlich (pag. 404 f.).