2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 60.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3'500.00 und Auslagen von CHF 8'967.65, insgesamt bestimmt auf CHF 12’467.65.