2. der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 27.01.2021 in C.________ als Lenker eines Lieferwagens durch Nichttragen der Sicherheitsgurte; und in Anwendung der Art. 32 Abs. 1, 33 Abs. 2, 57 Abs. 5 lit. a, 90 Abs. 1 und Abs. 2, 100 Ziff. 1 SVG; Art. 3a Abs. 1, 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 VRV; Art. 34, 42 Abs. 1 und Abs. 4, 44, 47, 106, 333 Abs. 1 StGB; Art. 422 ff. StPO; verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 9'000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt.